Anfrage nach §17 des Gemeindegesetzes durch Raphael Frei, Präsident SVP
Mit Datum vom 19. Mai 2026 hat Raphael Frei, Präsident SVP Wangen-Brüttisellen im Namen der Ortspartei SVP Wangen-Brüttisellen eine schriftliche Anfrage nach § 17 des Gemeindegesetzes für die Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2026 eingereicht. Die Anfrage ist am 21. Mai 2026 bei der Gemeinde eingegangen.
Protokollauszug Gemeinderat vom 1. Juni 2026
Der Gemeinderat wird gebeten, die Fragen zu den Entwicklungen der Kosten im Asylbereich zu beantworten:
Geschätzter Gemeinderat der Gemeinde Wangen-Brüttisellen
Das Asylwesen ist grundsätzlich eine Bundesaufgabe. Die Schweiz weist – insbesondere im Verhältnis zur Fläche unseres Landes und zur Bevölkerungszahl – im Vergleich zu den Europäischen Ländern eine sehr hohe Anzahl Flüchtlinge auf. Ebenfalls weist die Schweiz im internationalen Vergleich zu wenig Asylgesuche ab. Allein im Bund belaufen sich die Asylkosten unterdessen auf jährlich 4 Milliarden – das sind etwa 1600 Steuerfranken für eine vierköpfige Familie. Demgegenüber liegen die indirekten Kosten, die bei Sozialversicherungen, sozialen Einrichtungen oder Strafverfolgungsbehörden anfallen, weitestgehend im Dunkeln.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
- Wie hat sich der Bruttoaufwand des Asylwesens in unserer Gemeinde aus Sicht des Steuerzahlers (also ohne Entschädigung des Bundes) über die letzten fünf Jahre (2021-2025) entwickelt? Listen Sie dazu die jährlichen Beträge und die prozentuale Steigerung gegenüber dem Jahr 2020 auf.
- In welchen weiteren Sachbereichen wie z. B. Bildung (DaZ, Heilpädagogik), Soziales oder Gesundheit (Pflegekosten) fallen weitere direkte oder indirekte Kosten des Asylwesens an?
- Werden in diesen Sachbereichen die Kosten separat je nach Aufenthaltsstatus erhoben? Wenn ja, wie hoch waren die Beträge für alle Asylsuchenden in den jeweiligen Sachbereichen über die letzten fünf Jahre? Wenn nein, ist eine prozentuale Schätzung oder Annahme möglich?
- Die Bundesbeiträge für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen laufen in der Regel nach fünf bzw. sieben Jahren aus. Mit welchen Mehrkosten rechnet die Gemeinde in den kommenden fünf Jahren aufgrund der wegfallenden Bundesbeiträgen?
- Wie verhält sich der Gemeinderat angesichts der Herausforderungen gegenüber Bund und Kanton, welche das Problem an die Gemeinden abschieben?
Und abschliessend gefragt: Begrüsst der Gemeinderat eine Obergrenze der Aufnahmequote von Asylanten von 1 %, bzw. wo liegt die Kapazitätsgrenze bei der Aufnahmequote von Asylanten in unserer Gemeinde?
SVP Wangen-Brüttisellen