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Statuten

I. Name und Zweck

Artikel 1

Unter dem Namen "Schweizerische Volkspartei Wangen-Brüttisellen" besteht in der politischen Gemeinde Wangen-Brüttisellen ein politischer Verein in Sinne von Art. 60 ff. ZPG. Die SVP Wangen-Brüttisellen bekennt sich zum Programm und den Grundsätzen der SVP des Kantons Zürich.

Die Ortspartei Wangen-Brüttisellen ist Mitglied der SVP des Bezirks Uster und des Kanton Zürich.

II. Mitgliedschaft

Artikel 2

Jedem stimmberechtigten Einwohner der Gemeinde, der sich zum Programm und den Grundsätzen gemäss Art. 1 bekennt, steht der Beitritt zur Partei offen. Die
Aufnahme als Mitglied erfolgt durch den Vorstand.

Artikel 3

Die Mitgliedschaft erlischt infolge Austritt, Tod oder Ausschluss. Der Austritt kann unter Wahrung einer dreimonatigen Frist durch schriftliche Kündigung auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Ausscheidende Mitglieder schulden die Beiträge für die Zeit ihrer Mitgliedschaft.
Mitglieder, die den Interessen der Partei entgegenarbeiten oder den Mitgliederbeitrag nicht bezahlen, können auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung ausgeschlossen werden.

III. Finanzen

Artikel 4

Zur Deckung ihres Aufwandes erhebt die Ortspartei Wangen-Brüttisellen einen ordentlichen Jahresbeitrag und allfällige Sonderbeiträge. Für die Festsetzung des Ortsparteibeitrags ist die Generalversammlung zuständig.
Nach Massgabe der Beschlüsse der Delegiertenversammlungen der Bezirks – und der Kantonalpartei besorgt die Ortspartei das Inkasso zuhanden der Bezirks – und der Kantonalpartei. Für die Verpflichtung der Partei haftet nur das Parteivermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Der Kassier ist für die korrekte Rechnungsführung verantwortlich.

IV. Organisation

Artikel 5

Die Organe der Partei sind:

V. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 12

Die Amtsdauer sämtlicher Vorstandmitglieder beträgt 2 Jahre. Jedes Vorstandsmitglied kann jeweils für die nachfolgende Amtsdauer bestätigt werden.

Artikel 13

Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet das absolute Mehr der Stimmenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident mit Stichentscheid.
Die Abstimmungen sind offen durchzuführen. Eine geheime Abstimmung kann durch Mehrheitsbeschluss der Versammlung erwirkt werden.
Über den Ausschluss von Mitgliedern ist geheim abzustimmen.

VI. Statutenrevision und Auflösung der Ortspartei

Artikel 14

Die Revision der Statuten erfolgt durch die Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes und sofern sich ein Drittel der anwesenden Mitglieder dafür aussprechen. Das Traktandum der Statutenrevision ist in der Einladung zur Generalversammlung bekanntzugeben.

Artikel 15

Die Auflösung der Ortspartei kann unter Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder auf Antrag des Vorstandes erfolgen.
Ein allfälliges Vermögen wird der Bezirkspartei überwiesen zuhanden einer sich später wieder bildenden Ortspartei, die sich den Statuten der kantonalen und der Bezirkspartei unterzieht.

Mit diesen Statuten, die durch die Generalversammlung vom 4. April 2014 genehmigt worden sind, werden die Statuten vom 21. April 1989 aufgehoben und ersetzt. Sie treten sofort in Kraft.

Wangen-Brütisellen, 4. April 2014

Die Präsidentin:

Annamarie Widmer

Der Aktuar:

Martin Justitz

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