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Mehrkosten im Asylbereich

In der Gemeinderechnung 2024 findet sich sinngemäss folgendes Fazit:
«Trotz nicht beeinflussbarer Mehrausgaben kann den Gemeindebehörden
eine tadellose Ausgabendisziplin attestiert werden». Dies dürfte zumindest
auf die Mehrkosten im Bereich Asyl zutreffen – 360 000 Franken.

Seit Jahren fallen hier mehr Kosten als budgetiert an. Der bundesgesetzlich
vorgeschriebene Asylbereich ist nicht nur nicht beeinflussbar, sondern nunmehr auch unberechenbar geworden.

Es leuchtet ein, dass übergeordnetes Recht die Gemeinden in die Pflicht nimmt. Wenn der Kanton beispielsweise – wie es 2024 der Fall war – die Aufnahmequote infolge steigender Asylgesuche im Bund erhöht, haben die Gemeinden ihre Kapazitäten aufzustocken.

Demgegenüber betrug die effektive Asylanerkennungsquote über die letzten zehn Jahre durchschnittlich 25 Prozent. Die überwiegende Mehrheit kann nach eingehender Prüfung also kein Asylgrund glaubhaft machen. Die vorrangig jungen und männlichen Asylbewerber wissen aber: Auch ohne Asylgrund haben sie Aussicht auf Verbleib. Dies funktioniert prominent über die sogenannte «vorläufige Aufnahme». Vorläufig Aufgenommene sind
Personen, deren Asylgesuch abgewiesen und die aus der Schweiz weggewiesen wurden. Der Vollzug ist aber in den meisten Fällen letztlich «unmöglich» oder «unzumutbar».

Grund genug, die Politik anzupassen
Die Tatsache, dass die meisten dieser «Asylsuchenden» mit Hilfe krimineller Schlepperbanden die Schweiz gezielt ansteuern, und dabei
unzählige sichere Drittstaaten durchqueren, sollte eigentlich Beweggrund
genug sein, die Politik anzupassen. Es sind Wirtschaftsmigranten,
die die Chancen nutzen wollen, die ihnen die Wohlstandsgesellschaften
bieten. Dafür ist unser Asylrecht jedoch nicht da. Asyl- und Migrationspolitik werden hier zusehends vermischt. In der Folge werden sämtliche Kapazitäten gesprengt. Die momentane Handhabe führt dazu, dass für jene nicht mehr angemessen gesorgt werden kann, die wirklich
Schutz nötig hätten. Das kann keiner wollen. Allein im Bund belaufen sich die Asylkosten unterdessen auf jährlich 3,5 Milliarden. Das sind 1600
Franken Steuerfranken für eine vierköpfige Familie. Darüber hinaus
kennt niemand die indirekten Kosten, die bei Sozialversicherungen,
Strafverfolgungsbehörden und sozialen Einrichtungen anfallen. Auf Gemeindeebene sei dieser unbefriedigenden Situation nicht beizukommen, schreibt der Vorstand der SVP Wangen-Brüttisellen weiter. Sehr wohl aber über das Stimmverhalten der Gemeindebevölkerung in eidgenössischen
Angelegenheiten.
(Eing.)

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