Neutralität braucht Geschichtsbewusstsein
Leserbrief Zürcher Bote vom 4. September 2026
Die Auseinandersetzung mit der schweizerischen Neutralität entscheidet wohl darüber, ob die Verantwortlichen im Staate künftig fähig sein werden, an ihr festzuhalten. Dafür müssen sie sich nicht zwingend das sechsbändige Werk von Edgar Bonjour zu Gemüte führen. Aufschlussreich genug ist die grösste Bewährungsprobe der schweizerischen Neutralität: der Zweite Weltkrieg. Dass wir durch jene Kriegswirren hindurch unversehrt geblieben sind, gehört zu den ausserordentlichen Leistungen der damaligen Führung.
Damals musste eine zeitweise vollständig eingekesselte Schweiz ihre Unabhängigkeit behaupten, unter enormem wirtschaftlichem Druck bestehen und zugleich glaubhaft machen, dass sie bereit war, ihr Land zu verteidigen. Hätte sie sich im Zweiten Weltkrieg auf eine Seite geschlagen, wäre sie zum Kriegsschauplatz geworden. Und was dann?
Der konkrete Nutzen einer vollständigen Neutralität ging jedoch über das Überleben des Staates hinaus: In einem Europa, in dem Millionen Menschen unterdrückt, vertrieben und getötet wurden, blieb mittendrin ein Land offen, das Hunderttausende aufnehmen und ihnen vorübergehend Schutz bieten konnte.
Die Initiative ist notwendig geworden, weil die Einsichtslosigkeit der Politiker in die gute Berechtigung dieses Sicherheitsinstruments die Oberhand gewonnen hat. Mit dem Ausbruch des Ukrainekonfliktes hat die offizielle Schweiz Sanktionen gegenüber der Grossmacht Russland verhängt. Dies ist insofern bemerkenswert, als damit nicht nur die Glaubwürdigkeit unserer Neutralitätspolitik untergraben wird, sondern an sich auch die Grenzen des Neutralitätsrechts berührt werden. Denn Neutralität ist ein Völkerrechts-begriff, der einfach und beschränkt ist: Ein neutraler Staat verpflichtet sich, keinem Staat, der sich im Konflikt mit einem anderen Staat befindet, militärisch zu helfen oder ihn mit Waren oder Diensten zu begünstigen.
Das Ganze zeugt von mangelndem Geschichtsbewusstsein. Wie verhängnisvoll sich dieses auswirken kann, zeigte sich in den 1990er-Jahren, als eine neue Generation von Verantwortlichen mit der Vergangenheit konfrontiert wurde. Die Schweiz geriet damals wegen ihrer neutralen Haltung im Zweiten Weltkrieg massiv unter internationalen Druck. Schwerwiegenden Vorwürfen – etwa, die neutrale Schweiz habe den Krieg verlängert – standen die Regierenden hilflos gegenüber. Offenbar hatten sie kaum noch einen Bezug zu den widrigen Umständen, unter denen unser Land seinerzeit bestehen musste. Der Bundesrat reagierte mit Demutsgesten und demonstrativem Schuldbewusstsein. Neben erpressten Geldzahlungen wurde eine ganze Aktivdienstgeneration, die Ausserordentliches für unser Land geleistet hatte, im Stich gelassen und in ihren Gefühlen verletzt.
Allerdings sind solche und andere Vorwürfe, wann und woher sie auch immer kommen mögen, in ihrem Verhältnis zum übergeordneten staatspolitischen Interesse zu sehen: der Verhinderung des Krieges auf eigenem Staatsgebiet und damit der Bewahrung der eigenen staatlichen Existenz. Dieses Ziel muss letztlich im Vordergrund stehen.
Raphael Frei,
Präsident SVP Wangen-Brüttisellen
SVP Wangen-Brüttisellen